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Flug verspätet: Entschädigung und Ansprüche

Was Ihnen bei einer Flugverspätung zusteht und wie eine Reisekomfort-Versicherung hilft.

Eine junge Frau sitzt mit ihrem Reisegepäck in einem Wartebereich und schaut auf ihr Smartphone.

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Offiziell veröffenlicht von Swisscard AECS GmbH am 18.08.2025

Herausgeber: Luke Chan

Rechte: iStock for editorial use

Von Redaktion AMEXperience 18.08.2025

Gibt es eine finanzielle Entschädigung bei Flugverspätung?

Sie wollen in die Ferien starten, doch am Flughafen wird mitgeteilt: Der Flug verspätet sich um Stunden. Ob Sie eine Entschädigung erhalten, wenn Ihr Flug sich um mehr als zwei, drei oder sogar vier Stunden verspätet, ist für Schweizerinnen und Schweizer nicht so leicht zu beantworten.

Die Fluggastrechteverordnung der EU greift, wenn ein Flug in der Schweiz oder einem EU-Land startet oder endet oder wenn es sich um eine Airline aus der Schweiz oder der EU handelt. Die europäische Rechtsprechung sieht ab einer Verspätung von drei Stunden einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen vor, der je nach Länge des Fluges bei zwischen EUR 250.– und EUR 600.– liegt.

Doch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Entschädigungszahlungen ist für die Schweiz nicht bindend. Deshalb ist es möglich, dass Schweizer Airlines solche Zahlungen nicht leisten. Auch bei Verspätungen durch äussere Umstände wie Unwetter oder politische Unruhen wird eine Entschädigung in der Regel abgelehnt.  

Für Flüge ausserhalb der EU kann das Montrealer Übereinkommen wichtig sein, das die meisten Staaten weltweit unterzeichnet haben – auch die Schweiz: Bei verspäteten Flügen zwischen zwei Vertragsstaaten ist Schadensersatz möglich. Statt Pauschalzahlungen gibt es eine Erstattung der individuellen Kosten, die belegt werden müssen.

Eine Tasse Cappuccino, eine Sonnenbrille, ein Smartphone und eine Kamera liegen auf einer Tischplatte.

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Anspruch auf Verpflegung

Je nach Länge des Fluges haben Sie bei zwei, drei oder vier Stunden Wartezeit Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke sowie zwei Anrufe. Falls nötig, müssen Ihnen ein Hotelzimmer und der Transport dorthin gestellt werden. Diese Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung gelten auch in der Schweiz uneingeschränkt.

Flugverspätung: was Sie tun sollten

Wenn Sie am Flughafen in die unangenehme Situation geraten, dass Ihr Flug verspätet ist, gilt zunächst: Ruhe bewahren. Erkundigen Sie sich bei der Airline nach der aktuellen Situation und lassen Sie sich die Verspätung mit Angabe von Gründen bestätigen. Das hilft Ihnen später, wenn Sie sich um eine Entschädigung bemühen.

Ausserdem sollten Sie alle Belege aufbewahren, die Ihre Auslagen in diesem Zusammenhang beweisen. Das können zum Beispiel Hotelrechnungen oder Einkaufsbelege für Hygieneartikel und Verpflegung sein. Im Fall einer Pauschalreise kontaktieren Sie am besten Ihren Reiseveranstalter.

Abgesichert mit der Reisekomfort-Versicherung

Weil Sie bei verspäteten Flügen nicht automatisch Anspruch auf eine Entschädigung haben, ist es empfehlenswert, eine Reisekomfort-Versicherung abzuschliessen, die bei deutlich verspäteten Flügen, Flugannullierungen oder verspätetem Reisegepäck greift.

Bei einigen Kreditkarten sind Reiseversicherungen wie die Reisekomfort-Versicherung bereits inklusive. Etwa bei folgenden American Express Karten:

Als Kostenersatz für Verpflegung, Übernachtungen oder alternative Beförderungen erhalten Sie bei einem um mehr als vier Stunden verspäteten Abflug oder einer Flugannullierung einen bestimmten Betrag erstattet. Dessen Höhe ist von der jeweiligen Kreditkarte abhängig und davon, ob Sie Belege einreichen oder eine Pauschalleistung erhalten wollen.

Eine junge Frau steht im Flughafengebäude und schaut auf ihr Smartphone, sie hält den Griff ihres Reisekoffers.

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Offiziell veröffenlicht von Swisscard AECS GmbH am 18.08.2025

Herausgeber: Damir Cudic

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Wenn Sie Ihr Reisegepäck mindestens sechs Stunden verspätet erhalten, steht Ihnen ebenfalls eine Zahlung zu, damit Sie Kleidung oder Hygieneartikel einkaufen können. Auch dabei ist die Summe von der Kreditkarte abhängig und wird entweder gegen Vorlage von Belegen oder als Pauschalleistung gezahlt.

Entspannt in die Ferien mit American Express

Neben der Reisekomfort-Versicherung sind je nach Kartenmodell von American Express weitere wichtige Versicherungen für Ihre Reise enthalten.

Flug verspätet: Entschädigung möglich, aber nicht sicher

Für Airlines des Nicht-EU-Mitglieds Schweiz ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die eine Entschädigung für einen verspäteten Flug vorsieht, nicht bindend. Grundsätzlich besteht aber ab einer Verspätung von zwei oder mehr Stunden (je nach Länge des Flugs) Anspruch auf Verpflegung und gegebenenfalls eine Übernachtung.  

Bei internationalen Flügen kann das Montrealer Übereinkommen für Schadensersatz sorgen. Am besten ist, Sie haben eine Kreditkarte wie die von American Express, die nicht nur den Alltag, sondern auch das Reisen erleichtert: Sie enthält unter anderem eine Reisekomfort-Versicherung, die Sie für den Fall von Flugverspätungen absichert und Ihnen zu entspannteren Ferien verhilft. 

Die passende Kreditkarte für Ihren Lebensstil

Häufige Fragen und Antworten

Hat Ihr Flug mindestens zwei Stunden Verspätung (bei längeren Flügen drei oder vier Stunden), haben Sie Anspruch auf Verpflegung und eine Unterkunft, falls diese erforderlich ist. Finanzielle Ausgleichszahlungen sind ebenfalls möglich, doch von Schweizer Airlines werden sie eventuell nicht gewährt, weil die europäische Rechtsprechung dazu für die Schweiz nicht bindend ist.

Wenn Ihr Flug Verspätung hat, sollten Sie sich die Verspätung bestätigen lassen und alle Belege für Kosten aufbewahren, die für Sie in diesem Zusammenhang entstehen. Möglicherweise können Sie dann eine Entschädigung erhalten.

Mit einer Reisekomfort-Versicherung erhalten Sie Zahlungen, wenn Ihr Flug verspätet ist, annulliert wird oder Ihr Gepäck zu spät eintrifft. Das ist empfehlenswert, weil in der Schweiz nicht immer dieselben Entschädigungsansprüche bestehen wie in der EU und bei Verspätungen durch äussere Umstände in der Regel keine Ausgleichszahlungen durch die Airline erfolgen.

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